Die Honorierung der psychotherapeutischen Leistungen orientiert sich grundsätzlich an der Gebührenordnung für Ärzte.
Kostenübernahme bei privat Krankenversicherten
Die Kosten für die Therapie werden bei Vorliegen einer begründeten Diagnose in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen.
Da sich die Antragstellung und das Abrechnungsverfahren in Abhängigkeit vom jeweiligen Vertrag, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben, im Detail unterscheiden können, erkundigen Sie sich am besten vor Therapiebeginn bei Ihrer privaten Krankenversicherung über die konkreten Einzelheiten.
Kostenübernahme bei gesetzlich Krankenversicherten
Als Privatpraxis kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen, sondern nur mit Ihnen als Patient/in abrechnen. Allerdings kann Ihnen in begründeten Einzelfällen ein Großteil der Kosten auf dem Wege der Kosten-erstattung von Ihrer Krankenkasse erstattet werden.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an mich oder direkt an Ihre Kranken-kasse.
Kosten für Selbstzahler
Auch für Selbstzahler werden die therapeutischen Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet. Formalitäten spielen für Sie keine Rolle. Sie erhalten über die erbrachten Leistungen regelmäßig eine Abrechnung.